Chronik der Kirchengemeinde Steinkirchen/Effeld  
   
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Sinngemäße Übersetzung der lateinischen Texte:

Maximilian Franz Xaver Joseph, Erzherzog von Österreich, der letzte Kölner Kurfürst, ist am 27. Juli 1801 in Wien verstorben, nachdem er vom 7. August 1780 bis zum 15. April 1784 unter Maximilian Friedrich, Graf von Koenigseck-Rothenfels und Kurfürst von Köln, Stellvertreter des Bischofs gewesen war und am 8. Mai 1785 vom Trierer Kurfürsten Clemens Wenzeslaus im Münster zu Bonn die Bischofsweihe empfangen hatte. Zugleich war er ab dem 16. August 1780 Stellvertreter des Bischofs (von Münster) und ab dem 14. April Bischof von Münster.

Auf daß er dem Verstorbenen in der Kölner Diözese nachfolge, wählte das Kölner Kapitel am 9. September 1801 in Arnsberg Anton Friedrich, Erzherzog von Österreich, womit es sich selbst einen großen Gefallen tat.
Jedoch kam es nunmehr zur >SÄKULARISATION<, die man nicht hinreichend genug beklagen kann.

Wichtigstes >Apostolisches Datum< im Jahre 1801 ist der 29. November, an welchem die Diözese Aachen gegründet und Marcus Antonius BERDOLET als erster Bischof inthronisiert wurde. Und es ist fürwahr der Erwähnung wert, daß dieser erste Bischof in den Wirren der >Französischen Revolution< nebst etwa fünfhundert glaubenstreuen Priestern, unter denen sich auch Monpoint befand, in der Stadt Besancon im Kerker gefangengehalten wurde und mit der >GUILLOTINE< hingerichtet werden sollte, also durch jenes berüchtigte Fallbeil, dessen Anwendung auf >ROBESPIERRE< , den brutalsten Menschenschlächter seiner Zeit, zurückzuführen ist.
Am selben Ort, zur selben Zeit und auf gleiche Weise gefangengehalten und befreit wurde Joséphine de Beauharnais, die spätere Kaiserin, so daß erwiesen sein dürfte, daß sie ihn nicht nur gekannt hat, sondern vielmehr sein weiteres Schicksal günstig beeinflußt hat.
Es soll auch nicht verschwiegen werden, daß Berdolet, bevor er in Fesseln beziehungsweise Ketten gelegt wurde, Bischof im elsässischen Colmar war.
Nach Wiedererlangung der Freiheit und weiterer Ausübung des Priesteramtes (in „Pfaffans“ -?-) bestieg er am 25. Juli 1802 den Aachener Bischofsthron, wobei er durch Hermann Joseph Braun, den Abt von St. Pantaleon in Köln, in die von Kaiser Karl dem Großen gegründete Kathedrale eingeführt wurde.
Berdolet starb am 13. August 1809 im 69. Lebensjahr.

Johannes Franciscus Dionysius CAMUS, den NAPOLEON BONAPARTE als Nachfolger für Berdolet in der Aachener Diözese auserkoren hatte, brachte sich gelegentlich einer >kleinen Audienz< bei Papst Pius VII. gemeinsam mit Präfekt Graf LADOUCETTE am 16. Januar 1814 um 11 Uhr vormittags, durch die >JAKOBSPFORTE< im Vatikan flüchtend, nach Frankreich in Sicherheit, bevor gegen 3 Uhr nachmittags die russischen KOSAKEN durch die >KÖLNER PFORTE< in die Gemächer des Heiligen Vaters eindrangen.
Camus starb am 26. April 1814. Der Wahrheit die Ehre gebend merken wir an, daß er bei seiner Amtsführung nichts ohne Billigung des Berdolet’schen Generalvikars, dem die Sorge für die Diözese oblag, veranlaßt hat.

Das AACHENER DOMKAPITEL wurde am 22. Juni 1803 durch den Präfekten des ROER-DEPARTEMENTS, Melchin, einberufen und feierlich begrüßt.

Hier die Namen der DOMKAPITULARE:

FONCK, Martin Wilhelm,
geboren zu Goch am 28. Oktober 1752, bis zum Jahre 1803 STIFTSHERR
in Cranenburg, erster GENERALVIKAR, außerdem Vikar des Domkapitels,
gestorben am 26. Juni 1830 als Vorsteher des KÖLNER DOMKAPITELS.

KLINKENBERG, Michael,
geboren zu Großhau (bei Düren) am 21. November 1752, zunächst
Prämonstratensermönch, dann Pfarrer zu Köln an ‘St. Maria Assumpta’,
gestorben am 12. März 1822, nachdem er einige Jahre GENERALVIKAR
gewesen war.

CARDOLL, Konrad Hermann,
zunächst Vorsteher des Kaiserlichen Stifts zu Aachen, dann Dekan des
neugegründeten Domkapitels,
gestorben am 24. Juni 1822 im 82. Lebensjahr.

BRAUN, Hermann Joseph,
geboren zu Endenich (bei Bonn), zunächst Abt an ‘St. Pantaleon’ zu Köln,
dann Stiftsherr zu Aachen,
gestorben am 7. April 1818 (im Alter von 62 Jahren).

GAUZARGUES, Petrus,
zunächst Stiftsherr zu Rochelle, dann zu Aachen,
gestorben...........................(?).

MONPOINT, Joseph,
geboren zu Belfort am 3. September 1767, zunächst Pfarrer in Mor et Grand
Villers, dann Stiftsherr zu Aachen,
gestorben als Stiftsherr zu Köln am 10. Mai 1838.

TIMMERMANNS, Peter,
zunächst Kanoniker am KAISERKRÖNUNGSSTIFT zu Aachen, dann dort
Stiftsherr,
gestorben am 3. Mai 1812.

SMETZ, Franz,
geboren am 18. Oktober 1759,
zunächst Kanoniker am KAISERKRÖNUNGSMÜNSTER, dann ebendort
Stiftsherr und PÖNITENTIAR (=Beichtvater),
gestorben am 19. Januar 1818.

RULAND, Leonard,
zunächst Prior der KREUZBRÜDER zu Aachen, dann ebenda Stiftsherr,
gestorben am 28. August 1822 im 79. Lebensjahr.

HUTMACHER, Franz,
zunächst Pfarrer und ländlicher Dechant, dann Stiftsherr zu Aachen,
gestorben am 13. November 1812.

Es folgten nach

am 10.05.1811 SCHUMACHER Johann Adam
für GAUZARGUES, der sein Kanonikeramt niederlegte,

am 16.07.1812 DEBOEUX Anton Wilhelm (gestorben am 14. Januar 1847)
für Peter TIMMERMANNS, der am 3. Mai 1812 verstorben war, und

am 20.01.1813 MOULAN Johann Gerhard
für Franz HUTMACHER, der am 13. November 1812 verstorben war.


Im Jahre 1814 waren Stiftsherren ehrenhalber:

FINKEN, Joseph
BRANT, Jakob
LANKOHR, Johann
FELL, Johann Joseph
VON HERMANNI, Franz Philipp
CLERMONT, Franz Wilhelm
GYMNICH, Hermann Joseph

Bei Abwesenheit des letzten Kölner Kurfürsten und nach dessen Tod versah Clemens August VON MERL die bischöflichen Aufgaben, seines Zeichens Bischof von Bethsaida i.R., zunächst mit demselben Aufgabenbereich zu Köln, dann jedoch ab dem Juli 1802 zu ................(Eintrag fehlt); er starb am 4. Januar 1810.


Am 16. Juni 1821 erließ Papst Pius VII. die folgende BULLE:
„Auf daß er zum Heil der Seelen die Erzdiözese Köln wiedereinführe, deren Bereich bislang von der Diözese Aachen mitverwaltet wurde, wird dem Erzbistum als erster Erzbischof nach der Französischen Revolution Ferdinand August VON SPIEGEL zugewiesen“, als Graf ZU DESENBERG UND CANSTEIN geboren am 25. Dezember 1764, zum Priester geweiht am 6. Dezember 1799, als Bischof feierlich berufen durch Papst Leo XII. am 20. Dezember 1824. Er trat die Verwaltung der Erzdiözese an am 24. März 1825, wurde zum Bischof geweiht am 11. Juni 1825 und starb am 2. August 1835.

Er war der Preußischen Regierung nur allzu geneigt und hat die Rechte und Gebote der Kirche sowohl in bezug auf Mischehen, als auch auf den >HERMESIANISMUS< (= Irrlehre des katholischen Theologen Georg HERMES) nicht hinreichend verteidigt.

Ihm folgte nach einstimmigem Beschluß des Kölner Domkapitels vom 1. Dezember 1835 Clemens August Freiherr DROSTE VON VISCHERING,
geboren am 21. Januar 1773, zum Priester geweiht am 17. April 1798, mit der Leitung der Diözese Münster betraut von 1807 bis 1813 und vom 13. Mai 1815 bis zum Jahre 1820, ab 28. Oktober 1827 Weihbischof des Bistums Münster mit dem Titel ‘Calamensis i.p.’, zu Köln inthronisiert am 29. Mai 1836, am 20. November 1837 unter Gewaltanwendung nach Minden gebracht, gestorben zu Münster am 19. Oktober 1845 und in der dortigen Kathedrale beigesetzt..
Er war ein heldenhafter Wahrer der kirchlichen Rechte, sowohl in bezug auf Mischehen, als auch in der Bekämpfung des HERMESIANISMUS. Aus letzterem Grunde wurde er ins „Exil“ (nach Minden) geschickt, dabei von den Mitgliedern seines eigenen Kapitels, die bis dato in Ehren und Würden ihre Ämter versehen hatten, im Stich gelassen und sogar beschuldigt. ..............:

Brief des Kölner Kapitels an Papst Gregor XVI.
Cöln, 22.11.1837

Auf das Demüthigste werfen wir uns zu den Füßen Ew. Heiligkeit nieder, um in Trauer die schwierige Situation darzulegen, in welcher sich zur Zeit die Erzdiözese Cöln befindet, und uns die Apostolischen Rathschläge und Aufträge mit dem gebührenden, höchsten Gehorsam.zu erflehen. Vor drei Tagen, am 20. November, wurde plötzlich auf Befehl Sr. Königlichen Majestät unser Hochwürdigster Erzbischof Clemens August Freiherr VON DROSTE VISCHERING aus der Erzdiözese entfernt und weit hinweg in seine Heimat geführt, wobei ihm untersagt wurde, sich ferner der Administration der Erzdiözese oder irgendwelcher geistlichen Angelegenheiten in derselben anzunehmen. Gestern offenbarte dem versammelten Domkapitel der Oberpräsident der Rheinprovinz, der zu Coblenz residierende Freiherr VON BODELSCHWING, auf besonderen Befehl des Königs den Sachverhalt, verlas und übergab uns Briefe Sr. Exzellenz Freiherr VON ALTENSTEIN, des Königlichen Ministers der geistlichen Angelegenheiten, datierend vom 15. November, in welchen er uns über diese Angelegenheit und die zu ergreifenden Maßregeln umfassend unterrichtet. Diese Briefe offenbaren kurz und bündig, wie und in welcher Weise unser Erzbischof seit Übernahme der Administration in der Erzdiözese gegen die Gesetze des Vaterlandes und die öffentlichen Einrichtungen verstoßen hat, welche Gefahr er für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bedeutet, so daß unser allergnädigster König sich letztendlich schmerzlich genöthigt sehe, die ihm von Gott dem Herrn anvertraute Gewalt dergestalt einzusetzen, daß dem Übel gesteuert und der Erzbischof fürderhin daran gehindert werde, sein Amt zum Nachtheile des Staates zu verwalten. Nachdem uns diese Unterlagen überhändigt wurden, wurde uns bedeutet, Seine Königliche Majestät erwarte, daß wir nach unserer Kenntniß der Dinge und unserer gerechten und getreuen Gesinnung unverweilt das, was bei Verhinderung des Erzbischöflichen Stuhles sowohl zur Schlichtung der fälligen kirchlichen Geschäfte, als auch zur Wiederherstellung einer den >canones< gemäß recht angeordneten Administration passend und gesetzmäßig zu veranlassen ist, anordnen und vollziehen und über die leidige Angelegenheit den Heiligen Stuhl umfassend informieren und dessen Weisheit überlassen, was in dieser Lage entsprechend dem Kirchenrecht zu tun ist.

Inwiefern und inwieweit unser Hochwürdigster Erzbischof gegen die vaterländischen Gesetze verstoßen hat und aus welchen Gründen er der Gnade des Königs verlustig ging, haben wir nicht zu untersuchen und zu beurtheilen; eines können wir jedoch nicht verschweigen, nämlich daß wir seine Verfahrensart und -weise nicht in Allem billigen konnten. Nur wenige hatten Zutritt zu ihm. Er schien den meisten, und zwar vornehmlich den gelehrteren und erfahreneren Männern zu mißtrauen, obwohl er doch selbst schon wegen seines hohen Alters der Administration einer so großen und ihm minder bekannten Diözese allein kaum genügen konnte. Viele und besonders die jüngeren Priester behandelte er etwas mürrisch und nicht ganz kanonisch und nöthigte sie, ‘theses’ zu unterschreiben, welche nicht sämmtlich mit den von der Kirche festgestellten Lehren übereinstimmen. Er bemühte sich, Mehreres und besonders, was von seinem Vorgänger, frommen Gedenkens, zum Nutzen und Ruhm der katholischen Kirche trefflich und gesetzmäßig und mit Mühe eingerichtet war, zu verwirren, so daß die Art und Weise seiner Administration nicht immer Eifer aufzubauen, sondern den Anschein der Zerstörung zeigte. Dieses Alles haben wir nicht ohne herben Schmerz beobachtet, und hätten auch schon dem Heiligen Stuhl klagend berichtet, wenn uns nicht das Ansehen des Erzbischofes, unsere Ehrfurcht vor ihm und die Hoffnung, er werde, durch Erfahrung belehrt, heilsameren Rathschlägen folgen, zurückgehalten hätten.

Da nun die Verhältnisse so sind wie geschildert, und der Erzbischöfliche Stuhl gleichsam vakant ist, so übernahmen gestern die Administration der Diözese nach der entsprechenden Rechtsnorm „c. si episcopus 3. de suppl. neblig. VIto“ und machten dieses brieflich dem gesammten Clerus von Cöln bekannt, indem wir sie ermahnten,daß Jeder die Apostolischen Aufträge mit ruhigem und zuversichtlichem Gemüthe mit uns erwarten und umsichtig und mit klugem Rathe um der Liebe Gottes willen Sorge tragen solle, daß die Kirche in dem Staate nicht Schaden leiden, noch die Gemüther der Gläubigen erregt und bekümmert würden, und beschlossen zugleich, binnen acht Tagen zur Wahl eines Capitels und Vikars zu schreiten. -

Was wir bisher gethan, bitten wir aufs Demüthigste und Ergebenste, möge Ew. Heiligkeit, der Vater der ganzen Kirche,nicht nur bestätigen,sondern auch uns in einer so schwierigen Stellung rathen, und anordnen, was Ihr gefalle. Auf das, was Ew. Heiligkeit befehlen wird, sind alle Gemüther gerichtet; dieses wird alle besänftigen und die öffentliche Ruhe bekräftigen; denn es sind alle von so zarter Liebe, Ehrfurcht und Vertrauen gegen Ew. Heiligkeit durchdrungen, daß sie uns allein nicht übertreffen sollen, die wir bis ins Grab verbleiben Ew. Heiligkeit ergebenste Söhne und Diener.:

Carl, Freiherr VON BEYER; Dr. HÜSGEN, Dekan; Dr. SCHWEITZER, Kanonikus; Dr. FILS, Kanonikus; Dr. MÜLLER, Kanonikus; Dr. J. JAC..............., Kanonikus; Dr. MÜNCHEN, Kanonikus und Dr. WEITZ, Kanonikus


Weihbischof und Stellvertreter zu Zeiten von Clemens August sowie dessen Nachfolger auf dem erzbischöflichen Thron war Johannes VON GEISSEL,
geboren am 5. Februar 1796 zu Gimmeldingen in der Diözese Speyer,
zum Priester geweiht am 22. August 1818 zu Mainz,
am 21. Juni 1822 zum Domherrn in Speyer berufen,
am 15. Juli 1835 daselbst zum Dekan des Kapitels,
am 20. Mai 1837 zum Bischof von Speyer ernannt,
am 13. August 1837 zu Augsburg geweiht und am 30. August zu Speyer inthronisiert,
durch päpstliches Schreiben vom 24. September 1841 zum Stellvertreter des Erzbischofs Clemens August mit dem Recht auf Nachfolge und zum päpstlichen Verwalter der Erzdiözese Köln ernannt, wobei der Antritt der Verwaltung am 4. März 1842 erfolgte, zum Erzbischof „Iconii i.p.“ bestellt am 15. Mai 1842,
dem verstorbenen Clemens August nachgefolgt am 19. Oktober 1845,
nach Empfang des Weihemantels (‘PALLIUM’) am 24. November 1845
zu Köln inthronisiert am 11. Januar 1846, von Papst Pius IX. am 30. September 1850 an ‘Sankt Laurenz auf dem Viminalis’ zu Rom in den Kardinalsstand erhoben und mit dessen Insignien feierlichst geschmückt am November 1850 im Kölner Dom durch den Apostolischen Nuntius am österreichischen Kaiserhof, Erzbischof Viale PRELA.


Sein Charakter war ernst und streng sowie von großer Erfahrung geprägt; was es an Schwierigkeiten zwischen Kirche und Staat gab, wußte er zu entwirren. Im Jahre 1848, in dem fast alle Völker Europas aufbegehrten gegen Könige und Fürsten,hat er es gemeinsam mit Melchior VON DIEPENBROCK, dem Fürstbischof von Breslau, als erster gewagt, in Pastoralbriefen warnend darauf hinzuweisen,daß man dem von Gott bestimmten Herrscher gehorchen müsse, und jeder wußte,daß ihm aus diesem Grunde sowohl die Kardinalswürde
als auch der ‘ORDEN VOM SCHWARZEN ADLER’ verliehen wurden.
Unter den Bischöfen, die sich im Herbst des Jahres 1848 in Würzburg versammelten, ragte er durch seinen fanatischen Eifer heraus, und er hat viel dazu beigetragen, daß die Art und Weise Preußen zu regieren, die in diesem Jahre ‘kreiert’ wurde und die man als ‘konstitutionell’ bezeichnet, unserer Heiligen Kirche die ihr zukommende Freiheit des Handelns und Verwaltens belassen hat.
Er hat in unserer Erzdiözese das EWIGE GEBET eingeführt, und zwar mit Wirkung vom Januar 1855 bis zum ‘Ende der Welt’, wie wir hoffen.
Ferner hat er zwei KNABENSEMINARE gegründet, eines in Neuss, das andere in Münstereifel.
Auf seine Initiative ist im Jahre 1842 im Kölner Dom der erste Stein zur Vollendung des Kirchenschiffes, das damals weitgehend in Trümmern lag, gesetzt worden, und im Jahre 1848, als das Kirchenschiff trefflich fertiggestellt war, hat er es feierlich eingeweiht. Er hat auch dafür gesorgt, daß die Mauer, die den Chorraum vom Kirchenschiff trennte, abgebrochen wurde und das Gotteshaus, mit Ausnahme der Türme, allenthalben aufs schönste vollendet wurde. Was das Provinzialat für Köln erreicht hat, war die Krönung und
Vollendung seines unermüdlichen Einsatzes für Gott und die Kirche.
Er starb am 8. September 1864.

Nach dem Tode des Kardinals wurde Dr. Johannes Anton Friedrich BAUDRI zum Vikar des Domkapitels gewählt; dieser war damals Weihbischof und Generalvikar zu Köln, geboren zu Elberfeld am 20. Februar 1804, zum Priester geweiht am 26. April 1827, von Papst Pius IX. zum Bischof ‘Arethusanus i.p.“ und Weihbischof zu Köln bestellt am September 1849 und in unserer Kathedrale geweiht am 25. Februar 1850.

Die Kanoniker waren seinerzeit mit dem Modus, mit dem sie den neuen Erzbischof zu wählen hatten, derart unzufrieden, daß sie nicht nur Widerstand leisteten, sondern sogar nach eigenem Gutdünken die Wahl immer wieder unmöglich machten, bis am 21. Dezember 1865 Seine Heiligkeit Papst Pius IX. in Übereinstimmung mit Wilhelm I., König von Preußen, den Bischof von Osnabrück, Dr. Paul MELCHERS, an den Erzbischofsitz zu Köln versetzte.
Am 8. Mai 1866 in unserer Metropolitankirche inthronisiert, verwaltete er die Erzdiözese mit großem Eifer und gewaltiger Geistesanstrengung.

Kapitularvikar Dr. BAUDRI ernannte am 10. Juni 1865 den Verfasser dieser Zeilen zum Pastor in Steinkirchen, und der mit dieser Aufgabe betraute R.D. DROUVEN, Pastor in Ratheim und bestellter Prior des Dekanates Wassenberg, führte den Nominierten unter Assistenz von R. DD. SCHRAMMEN, Pastor in Birgelen, und des zum Vertreter des Dechanten bestellten Ophovener Pastors EßER sowie des Roerkempener Pastors GOEBBELS am 5. Juli 1865 ordnungsgemäß in sein Amt ein.

Wenn man nach dem Alter von Kirche und Pfarrei STEINKIRCHEN fragt, so ergibt sich aus einem Dokument der KOLLEGIALKIRCHE zu WASSENBERG,
daß GERHARD Graf von Wassenberg und Geldern der Kirche in Wassenberg
am 30. September 1118 einen halben Anteil an den Einkünften der Steinkirchener Kirche stiftete - gemäß LACOMBLET I Nro. 289 - , woraus eindeutig hervorgeht, daß zu jener Zeit unsere Kirche bereits existierte.
In unserem Archiv befindet sich unter Nr. XXI des literarischen Inventars ein Dokument aus dem Jahre 1333, aus dem hervorgeht, was es mit dem Ausdruck >halber Anteil der Steinkirchener Kirche< auf sich hat. Dort heißt es:
Ich, Friedrich VON HELPENSTEYN, wünsche allen Interessierten öffentlich kundzutun, daß ich nach reiflicher Überlegung und aus eigenem Antrieb, weder durch Gewalt noch Furcht beeinflußt, sondern einzig und allein für mein und meiner Vorfahren Seelenheil sowie für die Vergebung meiner Sünden, zukommen lasse und unwiderruflich übereigne im Wege der rechtmäßigen Schenkung das Patronatsrecht hinsichtlich der Kirche in Steinkirchen,
Diözese Lüttich, welches ich bisher gemeinsam mit dem ehrwürdigen Propst und Kapitel der Kirche zu Wassenberg (ebenfalls Diözese Lüttich) ausübe, nunmehr in vollem Umfange besagtem

Prior und Kapitel; auf diese Weise vereinigen diese die ohnehin schon armseligen Pfründe hinsichtlich der Kirche in Steinkirchen und stimmen der Schenkung und Rechtsübertragung zu, während ich verspreche, besagte Schenkung als erwünscht, rechtsgültig und bindend für ewige Zeiten
zu betrachten und niemals - weder durch mich noch durch andere - durch Wort und Tat, im Wege von Trick, Raffinesse oder Vorwand, in Frage zu stellen.

Vor den Anwesenden habe ich auf
die Schenkungsurkunde
mein Siegel gesetzt.


Und Wir, Wilhelm Herr VON HELPENSTEYN, Bruder von Friedrich,
sowie Elisabeth, seine Gemahlin,

ratifizieren die Schenkung für uns und unsere Erben hinsichtlich des Patronatsrechts an vorerwähnter Kirche, gemacht in Anwesenheit des Propstes und Kapitels der Kirche zu Wassenberg, und bekräftigen, die mehrfach erwähnte Schenkung des Patronatsrechts hinsichtlich der Kirche zu Steinkirchen nach Treu und Glauben als bindend zu betrachten und niemals, sei es durch Trick, Raffinesse oder irgendeinen Vorwand, in Frage zu stellen. Dies bestätigen wir durch unser Siegel, wobei ich, Elisabeth, Gattin des vorgenannten Wilhelm,
die Richtigkeit des Siegels meines Herrn bescheinige.

Gegeben im Jahre des Herrn 1333 am dritten Tage nach den Kalenden des Monats..............


So heißt es demnach über die Schenkung des Patronatsrechts hinsichtlich unserer Kirche, die zugunsten des Propstes und Kapitels von Wassenberg erfolgte, daß der Schenkungsgeber das Patronatsrecht zuvor im Wechsel mit dem Propst und Kapitel von Wassenberg ausgeübt hat. Und mir scheint dieses Patronatsrecht nicht unzutreffend mit >halber Anteil an der Steinkirchener Kirche< bezeichnet zu werden, weil es, wie wir zitiert haben, ein Dokument der Errichtung einer Kollegialkirche Wassenberg aus dem Jahre 1118 gibt.
An dieser Stelle sei ein Einschub erlaubt, der sich auf die Familie und das Geschlecht VON HELPENSTEYN bezieht: Die Herren VON HELPENSTEYN,
aus dem zwischen Hülchrath und Neuss gelegenen HAUS HELPENSTEYN stammend, die dem Erzbischof von Köln unterstanden, hatten, unter vielen anderen Besitztümern, in der Nähe von Arsbeck eine Burg, deren Ruinen und Trümmer, wie ich einmal salopp sagen möchte, noch heute abseits der öffentlichen Straße von Arsbeck nach Wildenrath, wo diese ins Tal abfällt, zu sehen sind.

Eine Urkunde vom Fastensonntag QUINQUAGESIMA des Jahres 1231 bezeugt, auch ausweislich LACOMBLET II 170, daß Heinrich VON HELPENSTEYN dem OPHOVENER KONVENT der Zisterzienserinnen Grundstücke und die MÜHLE in DALHEIM verkauft hat. An dieser Stelle soll sich auch das erste Fundament des Klosters der Zisterzienserschwestern befinden. Friedrich VON HELPENSTEYN ist gemeinsam mit seinen Brüdern Dietrich und Wilhelm in der Schlacht im Jahre 1329 mit dem Kölner Erzbischof Heinrich II. gefangengenom men worden, während sein Bruder Ludolf getötet wurde und das Kastell Helpensteyn zerstört wurde. Im Jahre 1333, am 22. September, verkauften Friedrich und Wilhelm VON HEPENSTEYN ein Landgut bei Schlich und das Patronat hinsichtlich der Kirche zu Glehn an das Kölner Domkapitel.
Nach LAC. III. 244.


Im Jahre 1406 brach zwischen Arnold PALDES, Kanoniker in Wassenberg, und Theodor ELNNE, Kanoniker an ‘Sankt Gangolf’ zu Heinsberg ein Streit aus, wer von beiden Pfarrer an unserer Kirche werden solle, den Johannes VON LOHN, der Nachfolger der Herren von Wassenberg in allen Rechten und Privilegien, an den man appelliert hatte,folgendermaßen entschied, und zwar am 23. Mai 1406,
daß für diese Stelle
Theodor ELNNE als Pastor ausersehen sei und bleiben solle,künftig aber Vorstand und Kapitel der Kirche zu Wassenberg das Patronatsrecht hinsichtlich unserer Kirche ohne Widerspruchsmöglichkeit ausüben solle.
Diese Erklärung wurde am 18. Januar 1423 durch Johannes VON LOHN einem von ihm beauftragten Notar zu Protokoll diktiert
(gemäß Nro. XXVI unseres Archivs und gemäß Kremer: Akte I. S. 53).

Nachfolger von Theodor ELNNE wurde Matthias VLIEGE, der, wie das Dokument Nro. XXIV unseres Archivs ausweist, im Jahre 1441 verstarb.

Am 6. September 1430 (gemäß Nr. XXVI unseres Archivs) stimmte der Bischof von Lüttich, Johannes von Heinsberg, der Vereinigung unserer Kirche mit dem Kapitel der Pfarrei ‘Vom Hl. Geist’ in Roermond zu, die Papst Martin V. angeregt hatte und der auch der ‘Campinische Erzdiakon’ der Lütticher Kirche, Wilhelm VON LYEKERK, zustimmte (ausweislich Nr. XXVI b unseres Archivs).
So weit - so gut; als nach dem Tode von Matthias VLIEGE der Propst von Wassenberg, Heinrich VON LOUAMO (ausweislich Nr. XXIV unseres Archivs), den Wassenberger Kanoniker Petrus AEBEY zur Übernahme d. Pfarreramts an unserer Kirche vorschlug, präsentierte das Kapitel ‘Vom Hl. Geist’ zu Roermond seinen Kandidaten Hermann VON RIETMEKER, der gleichfalls zur Übernahme des Amtes bereit war, wie Nr. XXVII unseres Archivs ausweist.
Der aus dieser Sachlage resultierende Streit wurde letztendlich dem Papst vorgetragen
und endgültig entschieden durch die Bulle von Papst Eugen IV., die sich unter der Nr. XXVII in unserem Archiv befindet.
Nachdem Hermann VON RIETMEKER freiwillig auf seine Rechte verzichtet hatte,
übernahm der Bischof von Lüttich, VALNEY, die Aufgabe, am 26. April 1442
Petrus AEBEY als Pfarrer unserer Pfarrgemeinde einzuführen. Es ist noch anzumerken, daß im Jahre 1439 - Matthias VLIEGE war damals noch im Amt - Wilm STECKENCKS und seine Gattin Giertgen eine Brotspende am
‘St. Catharinen-Altar’ unserer Kirche ins Leben gerufen hatten.

Dem Petrus AEBEY folgte im Amt Petrus DE LAPIDE ( = Peter VOM STEIN oder VON DER STEIN), der am 2. April 1472 zugunsten des Wassenberger Kanonikers Wilhelm BUYSMAN von seinem Amte zurücktrat. Papst Sixtus IV. nahm(mit Bulle aus dem Jahre 1472; vgl. Nr. XXVIII unseres Archivs)
akzeptierte diesen Verzicht und ordnete gleichzeitig an, daß der dritte Teil der
Einkünfte unserer Pfarrei dem zurücktretenden Pfarrer verbleiben solle.

Es folgte also Wilhelm BUYSMAN, dessen handgeschriebenes Testament in unserem Archiv unter Nr. XXIII aufbewahrt wird. In diesem heißt es, daß er dem Kaplan unserer Kirche, Heinrich von Roermond, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als erster Kaplan von Steinkirchen anzusehen ist, ein kleines Vermächtnis ausgesetzt hatte; aber wir finden in diesem Testament zu unserem großen Bedauern auch belegt, daß er einen leiblichen Sohn namens Wilhelm hatte, dem gleichfalls etwas testamentarisch zu hinterlassen er sich nicht schämte.
Das Testament datiert vom 11. September 1497 und kann als Beweis dienen für die seinerzeitige Perversion der Sitten, die wenige Jahre später zur REFORMATION’ führte.

Ihm folgte Werner LEYENDECKER, über den wir außer seinem Todesjahr 1548 nichts wissen.

Georg VON GROT(H)EN wurde am 1. Januar 1549 durch den stellvertretenden Propst und das Kapitel zu Wassenberg dem ‘Campinischen Erzdiakon’ und Generalvikar der Diözese Lüttich als Nachfolger vorgeschlagen, ausweislich Nr. XXV unseres Archivs.

Diesem folgte Heinrich VON GROTHEN, über den wir nur berichtet finden, daß er im Jahre 1579 verstarb.

Heinrich VISCHER wird unter dem Datum vom 1. Juli 1579 vom Wassenberger
Kapitel dem Dechant zu Wassenberg zur Ernennung präsentiert.

Für die Christenheit gab es drei Arten von Kirchen:
VOLLKIRCHEN (=ecclesiae integrae),
HALBKIRCHEN (=ecclesiae mediae)
und
VIERTELKIRCHEN (=capellae quartae).

Alle galten zwar als Pfarrkirchen, aber sie unterschieden sich darin, daß die Pfarrer der ‘capellae quartae’ vom Dechant, die Pfarrer der ‘ecclesiae mediae’ vom Erzdiakon und die Pfarrer der ‘ecclesiae integrae’ vom Bischof ernannt wurden.

Nachdem die Machtfülle der Erzdiakone größer geworden war, behielten sich diese auch das Recht vor, die Pfarrer an den ‘ecclesiae integrae’ zu ernennen.

Die Urkunde Nr. XXII unseres Archivs weist aus, daß unsere Kirche zu den
‘capellae quartae’ gezählt wurde.

Im Jahre 1569 wurden hier zahlreiche Bäume des im Eigentum der Allgemeinheit (‘ALLMENDE’) stehenden Waldes gefällt und an die Pfarrangehörigen verteilt; das ergibt sich aus dem Dokument, das diese Verteilung zum Gegenstand hat und das zur Erinnerung an den Namen des damaligen Küsters - dieser unterzeichnete besagtes Dokument mit ‘Georg ENGELMANS’ - aufbewahrt worden ist.
Die Aufgaben eines Küsters waren, wie wir wissen, in jener Zeit nahezu identisch mit dem Aufgabenbereich eines ‘ SCHULMEISTERS’. Auf diese Weise ist Georg ENGELMANS nicht nur der erste schriftlich nachgewiesene
KÜSTER unserer Pfarrgemeinde, sondern nach unserem Kenntnisstand auch der erste nachgewiesene Lehrer unserer Schuljugend.

Petrus MUGGENBROICH
Am 2. November 1625 hat ein Priester, dessen Name auf einem teilweise zerrissenen Dokument nicht mehr entziffert werden kann, die Weihe unseres ‘Catharinen-Altars’ vorgenommen; die Pfarrerstelle war nämlich infolge des Todes des Initiators besagten Altares, der auch, wie aus einem Dokument aus dem Jahre 1617 hervorgeht, >SCHOLASTIKER< in Wassenberg war, vakant.
Im Jahre des Herrn 1633 begegnen wir letztmalig dem Namen Petrus MUGGENBROICH, ‘Pfarrer zu Steinkirchen’, auf einem von ihm selbst unterzeichneten Dokument. Weil uns der Name in den Jahren 1637 und 1638 nicht mehr begegnet, schließen wir daraus, daß er zwischenzeitlich verstorben war.

Heinrich BONGARTZ,
der sich stellvertretender >KURAT< nennt. Sein und seines Nachfolgers KÜSTER
und gleichzeitig SCHULMEISTER der Gemeinde war ein gewisser >WERNER<.
HERMANN HÜLSEN ist sein Nachfolger, der sich ab 12. Dezember 1639 als Pfarrer in Steinkirchen bezeichnet. Von Heinrich HÜLSEN, seinem Bruder, ist uns überliefert, daß seiner Initiative der Altar der heiligen Katharina und seiner Wohltätigkeit eine Spende von vier Maltern Hafer jährlich zu verdanken gewesen sei. Zu Lebzeiten von Hermann HÜLSEN gibt es in unserer Pfarrei hundertzwanzig Personen, die zu kirchlichen Gemeinschafts aktionen regelmäßig ihr Scherflein beisteuern..
HÜLSEN starb am 15. Januar 1650; sein Nachfolger war

Hermann VENHOFF.
Im Jahre 1669 überdachte man in Roermond die bestehende ZEHNTREGELUNG<. Der ‘Große Zehnt’ war im Interesse der Einheit unserer Kirche dem Kapitel ‘Vom Hl. Geist’ in Roermond durch Papst Martin V. zugesprochen worden,während das >PRÄSENTATIONSRECHT< (=Vorschlagsrecht für Ämterbesetzung) beim Kapitel von ‘St. Georg’ zu Wassenberg verblieb; dies alles geschah im Jahre 1430 (!) VENHOFF machte im Mai 1679 ein Testament, in dem er erklärte, er wünsche vor dem PREDIGTSTUHL (=Kanzel) unserer Kirche bestattet zu werden. Zu jener Zeit,
mit Sicherheit aber ab dem Jahre 1676 versah das Amt des Küsters unserer Pfarrei ein Mann namens Johann THYSSEN, der am 3. Januar 1701 ‘sanft im Herrn entschlief’.

Unter Pfarrer Hermann VENHOFF hob am 7. März 1679 Anna Catharina VON
HOCHKIRCHEN geborene VON NESSELRODE, die Gemahlin von Adolph Winand VON HOCHKIRCHEN auf HAUS NEUERBURG, welcher ‘Kanzler von Jülich und Berg’ war, ein Kind aus der Taufe.

Am 21. Januar 1663 wurde Johannes Arnold getauft, ein Sohn von Adolph Winand VON HOCHKIRCHEN und Anna Catharina VON NESSELRODE; Taufpatin war Anna Elisabeth VON NESSELRODE, eine Schwester seiner Mutter; kurz vor dem Tode des Vaters verstarb Johannes Arnold, wobei der Vater am 10. August 1706 ‘im Herrn entschlief’ und vor dem Hochaltar unserer Kirche in voller Rüstung beigesetzt wurde. Auf HAUS NEUERBURG folgte ihm ein Herr VON VELEN nach, welcher die älteste Schwester des Verstorbenen geehelicht hatte.

Am 5. Mai 1671, ihrem Todestag, vermachte Agnes VON BAEXEN geborene VON EYLL, Herrin auf ‘Schloß Effeld’, unserer Kirche 250 Reichstaler für den
‘Katharinenaltar’, welche ihr Erbe Adolf VON WYLICH zur Großen Bernsau / nahe
Steinbach unter juristischem Zwang am 19. April 1684 auszahlte.

Im Jahre 1678 vermachte Maria SCHOEPGENS unserer Kirche testamentarisch
sechs Reichstaler für die Anfertigung eines Silberkelches und eines ‘neuen
Kleidungsstückes’ für die Statue der Heiligen Jungfrau Maria in unserer Kirche.
Hermann VENHOFF war bereits krank, als dieses Testament zustande kam, weshalb ein Franziskanerpater namens Franz VON KESSEL stellvertretend für ihn das Dokument unterzeichnete. Unter diesem Dokument steht auch die Unterschrift eines weiteren Stellvertreters namens Wilhelm RARIX, datierend vom 1. November bzw. Dezember 1679. Kurze Zeit danach starb VENHOFF, und sein Nachfolger wurde

Werner ESSER, dessen Namen wir unter dem 7. April 1680 im Taufbuch erstmalig begegnen, wo er bezeugt, dies sei seine erste Taufe in Steinkirchen.
Wir haben von ihm ein unter dem 27. August 1690 errichtetes Testament und wissen, daß er 30. März 1691 gestorben ist. Wie er es gewünscht hatte, wurde er in unserer Kirche vor dem Katharinenaltar beigesetzt.

Im Taufbuch jener Zeit ist unter dem 20. März 1658 die Taufe eines Kindes vermerkt, bei dem es sich um HILLEN, die spätere Äbtissin von Dalheim, handelt.

Am 24. November 16...(Jahreszahl ist nicht angegeben) spendete Reiner RAMECHER einen halben Morgen Ackerland für die ‘Sonntagsfrühmessen’.

Am 18. April 1682 besuchte Henricus GIESSEN, der Pfarrer von Melick und
Herkenbosch, Werner ESSER und starb nach schwerer Krankheit am 27. April 1682 in Steinkirchen; er wurde in Melick beigesetzt.

Am 17. April 1681 starb hier der an Aussatz erkrankte Paul RADEMACHER.

In der Fastenzeit des Jahres 1682
machten Lorenz NIEßEN, Wilhelm WINKENS und Katharina WINKENS geborene KLOECKERS unserer Kirche ein violettfarbenes VELUM zum Geschenk, mit welchem das Kreuz vollständig bedeckt werden konnte, das in der Fastenzeit vor dem Chorraum aufgestellt wurde.

In der Fastenzeit des Jahres 1687 spendete Gertrud LINTZEN drei linnene
Seidentücher zur Verhüllung der drei Altäre während der Fastenzeit, und es verdient auch erwähnt zu werden, daß Adolph Winand VON HOCHKIRCHEN am 10.04.1683 ein großes Kreuz von Düsseldorf nach hier schaffen ließ und zur Ehre Gottes stiftete, und ich bin überzeugt davon, daß es dasselbe ist, welches nunmehr oberhalb des Beichtstuhles unserer Kirche an der Wand befestigt ist.

Am 10. Oktober 1683 gegen 20 Uhr ‘entschlief sanft im Herrn’ Nikolaus DECKER, der Stifter des Katharinenaltares in Steinkirchen. Der Altarstifter war vorübergehend Pfarrer in Steinkirchen, wie Werner ESSER aus dem Munde des ‘Hochedlen Herrn’ Adolph Winand VON HOCHKIRCHEN vernommen hatte, der ein entsprechendes Schriftstück über diese Angelegenheit im Archiv Seiner Durchlaucht des Herrn Herzog von Jülich, Kleve und Berg gesehen und gelesen haben will, eine Information, der man durchaus Glauben schenken darf.

Im Jahre 1680 besorgte Werner ESSER unserer Kirche über die Kanoniker zu
Roermond einen goldenen Kelch und ein Meßbuch.

Am 20. Oktober 1686 veranlaßte er, daß der ‘AUFSICHTSBEAMTE’ (=Wächter oder Polizist) Hubert SCHROERS einen neuen Beichtstuhl anfertigte.

Am 8. Juli 1681 überließen die RRDD Kanoniker zu Roermond aus Anlaß ihres
Verzichts auf den ‘Zehnten’ unserer Kirche eine schön verzierte ALBE (=ein weißes
liturgisches Gewand), eine grüne KASEL (=liturgisches Meßgewand), zwei VELEN (=Seidentücher), nämlich ein grünes und ein violettfarbenes, sowie eine gleiche Anzahl Salbfläschchen mit kleinen Trinkschalen; besorgten uns auch Polsteruntersätze für das Meßbuch und darüber hinaus im Jahre 1684 zwei Seidenkissen. Im April des Jahres 1687 veranlaßte sie ferner den Einbau eines neuen Gebälks (beziehungsweise Bretterbodens) in unsere Kirche.
Am 22. August 1685 wurden in Roermond ein neuer Regenmantel sowie eine Stola aus bunter Seide beschafft, beides Geschenke von Dekan Jacob OVENEN und dem ‘Hl. Geist’-Kapitel.

Frühmeßstiftungen

Die erste Frühmesse zelebrierte Pfarrer Werner ESSER am 30. April 1684.

Reichsthaler Albus
Die Gemeinde zu Steinkirchen und Effelt an Pension von einem von der Freifrau Agnes VON EYLL, Witwe von DE BAEXEN hierzu legirten (=testamentarisch
vermachten) Capital von 250 Reichsthalern (ALBUS=Silbergroschen) 12 ½ 80

Johann DECKER zu Ophoven an Pension 4 (Ihre Exzellenz VON HOCHKIRCHEN hat dem DECKER Haus und Hof für 80 Reichsthaler
verkauft und diese Summe für Frühmessen überwiesen)

Joh. Engelbert GÖRTZ von einem Capital von 23 Reichsthalern
(BLAFFERT=Silbermünze) 1 3 Blaffert

Heinrich Conrad DÜFFES von einem Capital von 20 ½ Reichsthalern 1 ½ Blaffert

Joh. KAYSER von einem Capital von 29 Reichsthalern 1 9 Blaffert

Paulus VOCHT an Pacht von ¾ Platz Land 1

Leonard VON CRÜCHTEN hat zur Frühmesse gegeben einen Morgen Land in der ‘Gitstapper Ohe’ gelegen, welchen Joh. JENNISSEN bearbeitet für jährlich 3 Summer Korn u. (SUMMER=Scheffel) 3 „ Buchweizen

Obige 250 Reichsthaler vermehrt um 28, also 278 Reichsthaler zusammen,
sind dem PRIMISSARIUS (=ALTARISTA= Inhaber einer Verpflichtung, innerhalb einer Pfarrei Frühmessen zu lesen) BUDDE gegenüber von der Gemeinde zu Steinkirchen und Effeld gerichtlich anerkannt worden mit 5% verzinslich
im Jahre 1740, den 7. April in Ophoven.

(vgl. unter Nr. 1)
250 Reichsthaler vom Freiherrn VON HOCHKIRCHEN der Gemeinde von Steinkirchen und Effeld zur Frühmesse überlassen. Gerichtliches Schreiben vom Jahre 1689 5%

Von dieser Summe haben 1784 den 14. Januar die Eheleute Joseph LAMBERTZ und Anna Catharina HONEN 57 Reichsthaler von dem zeitigen Primissar, welchem die genannte Gemeinde 1783 diese Summe zurückgezahlt hatte, geliehen nebst 1 Morgen Ackerland im ‘Ophovener Feld’ gelegen als Unterpfand. Oelkrug 2. August 1787 und Löschhörnchen

Im Jahr des Herrn 1687
am Fest Mariä Lichtmeß erhielt man vom Kapitel in Roermond eine neue weiße Kasel und am 26. April 1688 zwei Gebildtücher für den Hochaltar.

Das erfreulichste für den Pfarrer aber ist die Einführung der sieben Gedenkmessen für die Verstorbenen gewesen, was sowohl im Interesse des Seelenheils der Verblichenen als auch der Hinterbliebenen lag.

Am 30. April 1684 wurde erstmalig damit begonnen, an allen Sonn- und Feiertagen eine Messe zu lesen.

Im Jahr des Herrn 1681 veranlaßte das Roermonder Kapitel die Errichtung eines
neuen Altares, ich glaube zu Ehren des hl. Rochus, und machte unserer Kirche
einen vergoldeten Silberkelch zum Geschenk.

Erwähnenswert ist auch, daß Werner ESSER am 3. März 1685 General Christoph VON METTERNICH und Margarethe VON BUDHBERG, die am 29. Dezember verstarb, traute.

Ein Jahr nach dem Tode von Werner ESSER, am 25. April 1692, wurde Nicolaus
SCHILLINGS vom Wassenberger Kapitel zum Pfarrer zu Steinkirchen auserkoren; aber erst nach zweijährigen Auseinandersetzungen zwischen ihm und Johann Vitus WILMS von Elsum,die in Lüttich und Rom angezettelt wurden kam es zur gütlichen Einigung.Solange die Fehde nicht beigelegt war, verwaltete Bernhard SCHÜTZER, der sich ‘Vize-Pfarrer’ und ‘Kaplan’ nannte, die verwaiste Pfarre. Wir wissen, daß Johann Vitus WILMS vom 8. August 1692 bis 18. März 1693 das Pfarramt in Besitz hatte, d.h. im Pastorat wohnte, und fügen ergänzend hinzu, daß später Pfarrer in Ratheim und Dechant des Dekanates Wassenberg gewesen ist. In der Epoche, über die wir berichten, wird das Wassenberger Kapitel ‘GOLDENES KONZIL’ genannt, und es steht fest, daß wir Werner ESSER den ‘Kämmerer des Goldenen Konzils’ zu nennen haben.

Vom 25. April 1692 an war Pfarrer

Nicolaus SCHILLINGS,
der am 4. Oktober 1723 verstarb, hochverehrte von der Geistlichkeit und von der
Pfarrgemeinde.
Was er bewirkt hat, finden wir im ‘DIREKTORIUM der Pfarre Steinkirchen’, und
zwar im Buch der Stiftungen, der Verpflichtungen und der pastoralen Aufgaben in
in Steinkirchen unter Nicolaus SCHILLINGS aus Eys bei Gülpen, für die Zeit seiner Pfarrtätigkeit zusammengestellt und für die Nachfolger im Amt
aufgezeichnet, ein Verzeichnis, das wir unter A in unserem Archiv verwahren.

Wie er am 21. Juli 1708 vermerkt, war er gezwungen, sich und seine Mutter mit den in den Pfarrbüchern erwähnten Tätigkeiten zu ernähren.

Er erzählt unter anderem, er habe in der fünften Fastenwoche zweihundert Pfarrkinder empfangen, und er habe am Ostersonntag von einigen, denen er die
heilige Kommunion erteilt habe, ein ‘FETTMÄNNCHEN’ (=eine geringe kölnische
Scheidemünze) erhalten.

Am 1. März 1710 notierte er, daß von einigen an einem Samstag innerhalb der
‘vierzigtägigen Fasten’ am Altar der hl. Katharina eine Opfergabe dargebracht
werde, und daß Gerhard KRINS und Margarete CLOUT an besagtem Altar ab dem Januar 1702 jährlich vier SÜMMER (=SUMMER=Korb, Getreidemaß) Brot
und vier Reichsthaler gespendet hätten.

Im Jahr des Herrn 1717 wurde beschlossen, daß der Effelder Johann GÖRTZ in
Effeld weder vor- noch nachmittags Schulunterricht erteilen dürfe. Denn zwischen
Johann GÖRTZ und dem Küster unserer Kirche, Johann THYSSEN, dem Sohn des am 3. Januar 1701 verstorbenen Küsters gleichen Namens, war hinsichtlich der Erteilung des Schulunterrichts ein Rechtsstreit ausgebrochen.
Am 11. Januar 1720 wurde Johann GÖRTZ durch SCHILLINGS und die Ordnungshüter untersagt,während des laufenden Jahres Effelder Knaben Unterricht zu erteilen,
während Johann THYSSEN für diese Aufgabe zwei Reichsthaler und die Hälfte des zur Schule gehörenden Gehölzes zugesprochen wurden. Überdies wurde Johann GÖRTZ auferlegt, wöchentlich die Knaben fünfmal nach HAUS NEUERBURG und zweimal in die Pfarrkirche zur heiligen Messe zu führen, außerdem die Knaben sonntags für die erste Nachmittagsstunde in der Schule zu versammeln und zum Katechismusunterricht in die Pfarrkirche zu führen sowie samstags das in diesem Unterricht Gehörte mit ihnen zu wiederholen. Johann GÖRTZ belustigte die Auflage, den Unterricht für ein Jahr auszusetzen, sehr, weil ihm ohnehin von der weltlichen Obrigkeit die Fortführung seiner Unterrichtstätigkeit bei Androhung einer Geldstrafe untersagt war.
SCHILLINGS engagierte sich nachhaltig in dieser Angelegenheit, mit der Folge,
daß Heinrich BÜRSGENS, der angesehenste unter den Pfarrangehörigen, zum
ÄLTESTEN (=Kirchenvorsteher) gewählt wurde.
BÜRSGENS wurde als erster in der Kapelle von HAUS NEUERBURG in Amt und Würden eingeführt.
In unserem Archiv befindet sich ein von BÜRSGENS am 23. März 1714 errichtetes Testament; im selben Jahr ist er auch gestorben.
Sein Nachfolger im Amt war ein gewisser MEY.

Es verdient auch erwähnt zu werden, daß Nicolaus SCHILLINGS an den zweiten Tagen der Hochfeste eine Messe für die verstorbenen Pfarrangehörigen einführte, als Dank für Hilfeleistung, und dieser schöne Brauch gilt auch heute noch.

Adolph Winand VON HOCHKIRCHEN erteilte am 31. Januar 1697 die Erlaubnis, auf HAUS NEUERBURG die Messe zu lesen. Dasselbe gestattete Adam VON BAEXEN für HAUS EFFELD.
Alexander VON VELEN, der Schwager des Adolph Winand VON HOCHKIRCHEN und dessen Nachfolger im Besitz von HAUS NEUERBURG, wurde für dieses Privileg drei Jahre nach der Einführung durch Joseph Clemens, Erzbischof von Cöln und Bischof von Lüttich, feierlich geehrt.

Am 29. Dezember 1697 führte der Bischof von Namur Graf VON BERLO,
ARCHIDIAKON (=Erzdiakon) des KEMPENLANDES (=sandige Heidelandschaft
zwischen Maas und Schelde in Nordbelgien und der niederländischen Provinz
Nordbrabant mit dem Hauptort TURNHOUT), ab ein Uhr mittags eine KIRCHEN-
VISITATION
durch, nach der er nur eines bemängelte, nämlich daß der Friedhof mit all seinem prächtigen Schmuck nicht abgesperrt wäre. Infolgedessen ist der Friedhof im Jahre 1701 mit einer Mauer umgeben worden. Nach Abschluß der kanonischen Visitation nahm der Bischof an einem von SCHILLINGS eigens vorbereiteten Fischessen teil. Was würden wir wohl sagen, wenn wir lesen würden, ihm seien für die Ausrichtung dieses Gastmahls von der Kirche drei Reichsthaler erstattet worden?!?
Die nächste kanonische Visitation wurde vom selben Bischof am 25. Juli 1712 ab 10 Uhr vormittags durchgeführt, d.h. von seinen Mitarbeitern, während er selbst in Roerkempen verblieb.

Am 2. März 1698 führte der Jesuit Franz KAPPENSTEIN in unserer Kirche eine
wirkungsvolle MISION durch, und der Jesuit Johann GREFFRATH in Ophoven.

Am 23. August 1712 spendete Franz Ludwig VON LIBOY, Bischof von Hermopolis und Weihbischof von Lüttich, den Pfarrangehörigen von Steinkirchen, Ophoven, Orsbeck und Ratheim das heilige Sakrament der Firmung, am 24. August den Pfarrangehörigen von Doveren, Hückelhoven, Kleingladbach, Gerderath, Wilrath (=Wildenrath) und Myll (=Myhl), und zwar jeweils in der Wassenberger Pfarrkirche, nachdem das heilige Sakrament für die Dauer von 32 Jahren nicht mehr gespendet worden war.

Nicolaus SCHILLINGS folgte im Jahre des Herrn 1723 im Amt nach

Paul GEUSEN, geboren in Linnich.
Er starb am 3. Januar 1733.

Am 28. Februar 1730 verstarb Johann THYSSEN, unser Küster und Schulmeister, dem hinsichtlich beider Obliegenheiten sein Sohn Heinrich THYßEN am 25. April 1730 nachfolgte.

Johann Peter CREMERS wurde in Gangelt geboren; als Pfarrer zu Steinkirchen leistete er seine Unterschrift erstmalig am 1.12.1733. Während seiner Amtszeit wurde auf HAUS NEUERBURG Quirin HEINSBECK in sein Amt eingeführt, das er bis zu seinem Tode am 17. April 1752 ausübte. Sein bereits erwähnter Amtsvorgänger hatte das Amt zur Verfügung gestellt.

Unter den Urkunden vom 7. April 1740 und 23. November 1750 finden wir die
Unterschrift von Hermann BUDDE, der sich ‘Vikar auf HAUS NEUERBURG’ und
‘PRIMISSAR (=zuständig für Frühmessen) zu Steinkirchen’ nennt.
Er hinterläßt ein Testament vom 15. Oktober 1767, in dem er 15 Reichsthaler für
Frühmessen stiftet.
BUDDE scheint HEINSBECK und Pfarrer CREMERS unterstützt zu haben und
nahm nach dem Tode des Erstgenannten auch dessen Aufgaben wahr.

Am 15. Dezember 1739 wurde der Kirchturmhahn repariert und rot angestrichen.

Am 30. November 1744 starb auf HAUS EFFELD Johann Georg VON HEES und wurde unter der Sakristei, wo seinerzeit die Gebetsstätte derer von HAUS EFFELD war, beigesetzt.

Die letzte Unterschrift von Johann Peter CREMERS, auf die wir gestoßen sind,
datiert vom 16. Februar 1750.

Im selben Jahr leistete Christian BAUR unter dem 7. Oktober seine Unterschrift als ‘stellvertretender Pfarrer’, am 26. März 1751 aber bereits als Pfarrer. Daraus geht hervor, daß Johann Peter CREMERS zwischen dem 7. Oktober 1750 und dem März 1751 verstorben sein muß, wobei BAUR ihn zum ersterwähnten Zeitpunkt vertreten hat und zum letztgenannten bereits an seine Stelle getreten war. Allerdings unterschreibt im Jahre 1751 auch ein Bartholomäus TEN GREVENBROCK als ‘Pfarrer in Steinkirchen’. Ob man vielleicht Zweifel an der Tauglichkeit von BAUR gehabt hat und ihn schließlich als Pfarrer ersetzt hat?


Christian BAUR.
Über ihn wissen wir, daß er im Jahre 1753 stellvertretender Pfarrer zu Hückelhoven gewesen ist, was auch darauf schließen läßt, daß er unsere Pfarrei alsbald wieder verlassen hat, und zwar bereits im Jahre 1751, weil uns nämlich schon unter dem Datum vom 22. September 1751 die Unterschrift des neuen Pfarrers

Johann Leonard VAN PIER begegnet.
Ihm war es beschieden, unsere Pfarrei über einen Zeitraum von 57 Jahren zu
betreuen, nämlich vom 22. September 1751 bis zum 17. Januar 1808.
Er hatte auch das Ehrenamt des Kämmerers des ‘Goldenen Konzils’ von Wassenberg inne, wie vor ihm bereits Werner ESSER.

Mit dem Mandat des französischen Konsuls vom 20. Prairial des Jahres X (=9. Juni ging das Wassenberger Kirchenkollegium seines Amtes und seiner Würden
verlustig. Als am 10. Ventose des Jahres XII (=10. März 1806) die Diözese Aachen ins Leben gerufen wurde, wurde unsere Pfarrgemeinde aus der Diözese Lüttich in die Diözese Aachen verbindlich übergeführt.

Durch die Päpstliche Bulle ‘DE SALUTE ANIMARUM (=Zum Heil der Seelen)’
vom 16. Juli 1821 wurden wir aber der Metropolitankirche in Cöln unterstellt.
Als am 24. Februar 1827 die Dekanate neu eingeteilt wurden, wurde Wassenberg das Dekanat Nr. 43.

Die Diözesanverwaltung in Aachen ‘servierte’ Johann Leonard VAN PIER zum
obenerwähnten Zeitpunkt (17. Januar 1808) als ‘ausgedient’ ab. Sein Nachfolger wurde erst am 16. Juli 1821 (vgl. Päpstliche Bulle) ernannt.

Während seiner Amtstätigkeit verstarb im Jahre des Herrn 1761 unser Küster und Schulmeister Heinrich THYßEN, dem sein Sohn Gerhard THYßEN nachfolgte.

Im Jahre des Herrn 1752 weigerte sich Görten JENNISSEN, der Verwalter des
>FAHRTER HOFES<, die Leitung der ‘Kirchenwerkstatt’ zu übernehmen, und
zauderte derartig, daß die Order des Kurfürsten vom 21. Januar desselben Jahres unter Gegenzeichnung des Grafen VON SCHAESBERG zurückgenommen wurde, mit der Maßgabe, daß dem ‘Zauderer’ nach seinem Ableben keinerlei kirchliche Vergünstigung zuteil werden solle.

Im Juni 1753 wurde unsere Kirche auf Veranlassung und Kosten des Roermonder Kapitels getüncht, im vorhergehenden Jahre wurde ein Viertel des Kirchenschiff daches erneuert, gleichfalls auf Kosten des Roermonder Kapitels.
In diesem Zusammenhang kommt uns in Erinnerung, was unter dem Datum vom
Juni 1702 vermerkt steht, daß nämlich an diesem Tage der Turm und das Dach
des Kirchenanbaus repariert worden sind. Dabei ist die Rede von einem Anbau, der heute nicht mehr vorhanden ist und von dem man nicht weiß, wann er abgebrochen worden ist.

Die Kirchenmauer an der Westseite läßt aufgrund ihrer Konstruktion erkennen, daß sie zur Sicherung nach dieser Seite hin dienen sollte, ist sie doch vom Kirchenschiff her an drei Stellen durch Überdachungen verstärkt, die wie Bollwerke wirken. Mauersteine der Kirche, die wir beim Ausheben der Grabhügel heute 6 oder 7 Fuß von der Außenmauer entfernt finden, lassen uns erkennen, daß die Überdachungen ebensoviele Fuß in den Friedhof hineinragten.

Am 23. September 1753, dem Vortag unseres Kirchweihfestes, erhielt Pfarrer VAN PIER vom Roermonder Stift eine nicht allzu kostbare ALBE sowie eine neue
OPFERSCHALE aus vergoldetem Silber, letztere über den Goldschmied N. WENDELL aus Heinsberg.
Im selben Jahr fertigte der vorerwähnte Goldschmied für unsere Kirche einen
Behälter in Form eines silbernen Fischs an, in welchem das Krankenöl aufbewahrt wurde; diesmal auf Kosten unserer Kirche; es handelt sich vermutlich um denselben ‘FISCH’, der bis zum Jahre 1871 in Gebrauch war.

Im Juli 1754 wurden aus Kircheneinkünften zwei Altäre mit Marmor verkleidet,
sowie Beichtstuhl und Kanzel, zugleich mit anderen Einrichtungen aus dem Mittelteil des Kirchenraums, bunt angestrichen. Es sei noch angemerkt, daß die angestrichene Kanzel im Jahre 1713 in Kleingladbach angefertigt worden war, die Kirchenbänke im Jahre 1719 durch Johann KÜSTERS aus Myhl für 10 Reichstaler und 80 Kölner Silbergroschen hergestellt wurden, die Kupferampel für das ‘Ewige Licht’, die wir im Jahre 1867 veräußert haben,von einem
Aachener Fabrikdirektor, der eigens hierher reiste, erworben wurde, und schließlich die bis auf den heutigen Tag verwendete Kommunionbank im Jahre 1797 von einem Roermonder Schnitzer hergestellt worden ist.

Im Dezember des Jahres 1755, am Festtag des ‘gesteinigten’ hl. Stephanus, in der Nacht zum Fest des Evangelisten Johannes, ungefähr ein Viertel nach zwölf Uhr, wurden hier wie an vielen anderen Orten zwei ERDBEBEN wahrgenommen, von denen das erste sehr viel heftiger war als das zweite, das eine Viertelstunde nach dem ersten folgte.

Am 26. Januar 1756, um etwa vier Uhr in der Frühe, bebte die Erde erneut; das Beben war allerdings nicht so heftig wie die zuvor erwähnten.

Am , ungefähr drei Uhr morgens, bebte die Erde wiederum mit der gleichen Stärke bzw. Intensität wie beim letzten Mal. Die beiden letztgenannten Beben nahm Pfarrer VAN PIER überhaupt nicht wahr.

Dann aber, wenige Tage später, nämlich am 18. Februar morgens gegen acht Uhr ereignete sich erneut ein Erdbeben, das heftiger war als alle früheren und das, wie VAN PIER und zahlreiche Bewohner der hiesigen Gegend bestätigen, sieben Sekunden andauerte, und als Pfarrer VAN PIER gegen halb neun Uhr am selben Morgen die Messe las, bemerkte man wiederum ein leichtes Beben.
Am darauffolgenden Tag um sechs Uhr morgens bebte die Erde erneut, jedoch
nicht allzu heftig, und am nächstfolgenden Tag, also am 20. Februar, vor vier Uhr
morgens nahm man wiederum ein Beben wahr, und viele behaupteten, zuvor in
dieser Nacht bei stürmischen Windgeräuschen einige leichtere Erdbeben wahr-
genommen zu haben. Im Gegensatz zu anderen Orten haben wir hier bis auf den heutigen Tag -Gott sei gepriesen!- alle diese Katastrophen unbeschadet überstanden.

Im März des Jahres 1758 fertigte der Heinsberger Goldschmied N. WENDELL auf Kosten der Kirche zwei Behältnisse in Form von Silberfischen an, in denen die für die Spende der Taufe erforderlichen heiligen Öle aufbewahrt werden, und die noch heute in Gebrauch sind.

Im August desselben Jahres wurde unsere Monstranz auf Kosten der Kirche in
Aachen restauriert, und im Juli waren Hannoveraner zu Gast (???).

Der Überzug unserer Predigtkanzel wurde im Jahre 1792 renoviert.

Im April des Jahres 1761 wurde unser Hochaltar auf Kosten der Kirche bzw. aus
den Einkünften der Kirche durch den Wassenberger Jakob VOUS (oder VOSS) mit mit Marmor sehr schön ausgekleidet. Der Tabernakel wurde mit Feingold
überarbeitet, das ein Geschenk des Dekans des Roermonder Kapitels, Adm. R.D. DISSEN, und des dortigen Kantors war.

Im September desselben Jahres besorgte das Roermonder Kapitel auch einen neuen Schrank bzw. eine Truhe für die Aufbewahrung der PARAMENTE (=beim christlichen Gottesdienst verwendete textile Ausstattungsgegenstände, zum Beispiel liturgische Gewänder, Altartücher), die hinter dem Altar zu stehen kam.

Im Mai des Jahres 1765 erhielt Pfarrer VAN PIER von Aachen ein neues silbernes ZIBORIUM (=Kelch mit Deckel, zur Aufbewahrung der EUCHARISTIE=Hostien), das auch heute noch in Gebrauch ist. Es ist innen vergoldet und aus Kircheneinkünften mit 40 IMPERIALEN (=kleine italienische Silbermünzen des 12.-15. Jahrhunderts) bezahlt worden. Es wurde seinerzeit durch den Bischof von Roermond eingeweiht und kann bei der Meßfeier Verwendung finden.

Im gleichen Jahr wurde auf Kosten der Kirche in Utrecht ein neues Taufbecken
für zwei GOLDPISTOLEN (=alte Goldmünzen) beschafft und an dem Platz aufge-
stellt, an dem es heute noch steht. Ebenfalls in diesem Jahr wurde auf Kosten der Kirche für 15 IMPERIALE eine kostbare KASEL (=liturgisches Meßgewand) mit Goldaufdruck angeschafft. Im gleichen Jahr schenkte Herr VON HASENBACH, der Besitzer von HAUS EFFELD, unserer Pfarrei ein ganz mit Gold durchwirktes VELUM (=Kelchtuch), welches für das Abstellen der MONSTRANZ (=Gefäß zum Tragen und Zeigen der geweihten Hostie) bestimmt war, und zwei Pfarrangehörige spendeten für die Ausschmückung der Statue der ‘Seligen Jungfrau Maria’ drei Silberherzen.

Herr Bernhard VON HASENBACH verstarb hier im Dezember 1803 in seinem
Lebensjahr. Er war ‘Kaiserlicher Rat’ und Mitglied der Verwaltung des
Preußischen Königs in Kleve gewesen.

Seine Schwester Maria Agnes Ernestina VON HASENBACH starb hier
am 3. April 1806. Beide wurden unter der Sakristei (KRYPTA) unserer Kirche beigesetzt.

Im September 1765 wurde aus Kircheneinkünften ein schwarzer CHORMANTEL
(Regenumhang) für 12 ½ IMPERIALE gekauft, der auch heute noch in Gebrauch
ist.

Im Oktober desselben Jahres wurde eine PROZESSIONSFAHNE erworben, auf der die ‘Selige Jungfrau Maria’ und der hl. Martin dargestellt sind. Nebst Hülle
wurde sie aus Kircheneinkünften für 29 IMPERIALE beschafft.

Im Jahre 1766 wurde aus Kirchenrücklagen für 22 IMPERIALE ein neuer
Prozessionsbaldachin angeschafft.

Im gleichen Jahr schenkte Derich VON ELMPT zur Ausschmückung der Statue
unserer ‘Seligen Jungfrau Maria’ zwei KANDELABER (=Ständer für Kerzen oder
Lampen) und einen Engelskopf, jeweils aus Kupfer.

Im Jahre 1767 wurde auf Kosten der Kirche in Aachen ein Kreuz angeschafft zum Preise von 6 IMPERIALEN. Unter diesem wurde die Prozessionsfahne aufgestellt. Von diesem Kreuz erzählt man, im Jahre 1867 sei sein Kupfergehalt verändert worden.

Im Dezember 1768 wurden aus den Opfergeldern am Katharinenaltar zur Ver-wendung an diesem Altar ein neues Meßgewand zum Preise von 5 IMPERIALEN
und ein leinenes Mundtuch zum Preise von 1 IMPERIAL 60 Silbergroschen ange-
schafft. Aus Einkünften der ‘Kirchenwerkstatt’ wurden drei gleichförmige
ANTEPENDIEN (=Verkleidung des Altarunterbaus) zum Preise von sieben
IMPERIALEN angefertigt.

Im Jahre 1775 am Feste der Himmelfahrt der ‘Seligen Jungfrau Maria’ gegen
Uhr wurden alle Feldfrüchte durch Hagelschlag vernichtet, ausgenommen
die auf dem ‘Ophovener Feld’.

Im Jahre 1776 wütete hier wie nahezu im ganzen Jülicher Land eine Viehseuche
(Viehpest), von der vor allen Dingen die Rinder (Kühe) befallen waren, von denen
kaum drei bis fünf übrigblieben.

Nach der CHRONIK wurden im Dezember 1779 auf Veranlassung des Roermonder Kapitels die Kirchenwände aufgemauert, das Dach erneuert und die Kirche fast völlig wiederhergestellt..
„DEKAN UND KAPITEL HABEN AUSGEZEICHNET RENOVIERT!“

An einem Tag im Juli 1781 um vier Uhr nachmittags brannte ‘DIE SCHAAFF’,
das Haus von Joseph und Heinrich WASSEN, völlig nieder.

Am 16. November 1783, einem Sonntag und gleichzeitig Kirchweihfest (Kirmes), um acht Uhr brannte hier in Steinkirchen während der ersten Meßfeier das Nachbarhaus der Pastorat, welches Peter SCHMETZ (zuvor Cornelius -‘Nellis’- DECKERS) gehörte, vollständig aus.

Im Jahre des Herrn 1800 herrschte auf Erden eine große Dürre, und ob der
sengenden Sonne reifte auf den Feldern kaum ein Malter Getreide heran.

Im Juli desselben Jahres, schon um neun Uhr in der Frühe, brannten auf der
‘Heckenstraße’ innerhalb einer Stunde drei Gebäude mit Speichern und
Stallungen bis auf die Grundmauern nieder.

Am 9. November desselben Jahres tobte hierzulande ein orkanartiger Sturm derart heftig, daß das eiserne Kreuz vom Kirchturm heruntergerissen wurde und die im Jahre 1701 aus Steinen gemauerte Friedhofstür zu Bruch ging und einstürzte. Das herabgestürzte Kreuz wurde am 17. November 1802 repariert und in den heutigen Zustand versetzt; es stammt aus Roermond, wo es den Turm der
Minoritenkirche zierte; Gestänge und Hahn waren vergoldet; auf der Brust des
Hahnes ist der Name ‘J. L. V. PIER’ eingraviert.

Am 2. August 1787 wurde für 2 Reichstaler und 30 Stüber (=niederrheinische
Münze) ein kupfernes Ölgefäß nebst dazugehörender Flüssigkeit besorgt.

BUDDE, Vikar auf HAUS NEUERBURG und PRIMISSAR (=für Lesung der
Frühmessen zuständig) in Steinkirchen, dessen Testament vom 15.10.1767 in
unserem Archiv aufbewahrt wird, folgte am 30. Oktober 1770 im Amte nach
SCHMITZ; später war Heinrich DÖRSTEN Primissar; letzter Primissar
(oder PRIMISSÄR) war Johann SCHLÖSSER aus Ophoven, der hochbetagt
am 9. Januar 1847 starb und unter einem aus behauenen Steinen gefertigten
Monument beigesetzt wurde.

Ich gestatte mir die Anmerkung, daß Johann Leon(h)ard VAN PIER zur Zeit der
französischen Besetzung die zu unserem Pastorat gehörenden Besitztümer für
100 Kronentaler an die Zivilgemeinde verpachtete, im wohlverstandenen
Interesse seiner Amtsnachfolger.

(20). Pfarrer war Johann SCHLAB(B)ERTZ.
Dieser starb am 17. Januar 1844. Während seiner Amtsführung starb am 17. Februar 1808 Gerhard THYßEN, unser ehemaliger Küster und Schulmeister, nachdem bereits einige Jahre zuvor Jakob CARON - dieser starb am 4. Januar 1809 - die Aufgaben des Schulmeisters und Christian FO(U)RGER die des Küsters übernommen hatten.

Als Küster und Schulmeister folgte diesen nach Heinrich WINDELEN, der
am 3. November 1811 starb.

Diesem wiederum folgte in beiden Aufgabenbereichen Hermann JENNISSEN.
Dieser nahm die Pflichten als Küster bis zu seinem Tode am 7. Januar 1857, die als
Schulmeister jedoch nur bis zum Januar 1841 wahr, dem Zeitpunkt, in dem der im Brühler Seminar ausgebildete Friedrich LENNARTZ zum Lehrer unserer Pfarrei bestellt wurde. Letztgenannter starb am 5. Mai 1860.

Am 4. Oktober 1810 schaffte SCHLABBERTZ zwei Sternbildtücher zur Abdeckung der beiden Altäre an.

Am 15. Juni 1816 wurde auf der linken Seite des Chorraums eine neue Sitzbank
aufgestellt, und Christian FO(U)RGER stellte am 14. Oktober 1820 eine neue
Truhe fertig. Die Sitzbank kostete 11 Reichstaler 6 Stüber, die Truhe 5 Reichstaler.

Aus der Überlieferung wissen wir, daß Johann SCHLABBERTZ in den ersten
Jahren seiner Amtsführung sich durch Tüchtigkeit und Eifer hervortat, in späteren
Jahren jedoch alkoholabhängig wurde.
Ihm folgte nach

Johann Adam VASSEN - und zwar am 1. Februar 1844 -,
der vorher Vikar in Haaren gewesen war.
Er war ein gewissenhafter und eifriger Pfarrer, wenn auch ein wenig unvorsichtig.
Indem er sich nämlich der Auflösung der Sitten, die sich allmählich breitmachte,
tapfer entgegenstemmte, machte er sich viele Feinde. Er war vertrauter mit den
internen Problemen des Lebens, als den Menschen lieb war.
Schließlich wurde er bei den Kirchenoberen häßlicher und unehrenhafter Dinge
beschuldigt. Da diese Anschuldigungen völlig haltlos und falsch waren, bereiteten
sie ihm derartige seelische Qualen, daß er früh starb, nämlich am 13. Juni 1853
im 60. Lebensjahr.
Der ihm am vehementesten zugesetzt hatte, erklärte ihn am Tage der Beisetzung
vor allen Trauergästen, sowohl Verwandten als auch Pfarrangehörigen, für
‘rechtschaffen und frei von jeglicher Schuld’.

Pfarrer VASSEN hatte dafür gesorgt, daß der Hochaltar renoviert und zugleich
mit dem Estrich im Chorraum auch die Kommunionbank höher positioniert wurde.
Vorher hatten der Estrich im Chorraum und der Fußbankbereich (zum Knien) vor
dem ‘Tisch des Herrn’ auf gleicher Höhe wie der Estrich im Kirchenraum gelegen, und zum Hochaltar hatte man lediglich eine Stufe ‘zu bewältigen’.
Dies alles (die Renovierung) erfolgte im Jahre 1845.

Johanna Ludowika VAN DER RENNE, die Schwester des Herrn auf HAUS
EFFELD, Theodor VAN DER RENNE, beschaffte zusätzlich zu unserem Hochaltar noch einen weiteren Altar, der - vom Roermonder Bischof DD. PAREDIS geweiht - am 9. November 1845 aufgestellt wurde.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte nur eine einzige Familie das Recht, ‘DIE SEINEN’
an bestimmten Stellen des Friedhofs beizusetzen. Aufgrund dieser Tatsache wurden die zwischen den entsprechenden Grabstätten liegenden Räume freigelassen. VASSEN holte am 12. August 1845 eine entsprechende Genehmigung des Generalvikariats ein und begann danach, die Verstorbenen, ohne jedweden Widerspruch seitens der Pfarrangehörigen, in lückenloser Reihe, d.h. ohne Zwischenräume, zu
beerdigen.

Im Jahre 1844 wurde in Effeld für 2400 Taler ein Schulgebäude errichtet, welches im Jahre 1867durch einen Anbau vergrößert wurde und infolgedessen weit besser für seine Funktion geeignet war.

Am 15. November 1845 gab Theodor VAN DER RENNE die Erlaubnis, den Betraum neben dem Chorraum unserer Kirche, der bislang ausschließlich von der
Familie des Besitzers von HAUS EFFELD genutzt werden durfte, in eine Sakristei umzufunktionieren. Er machte diese Erlaubnis jedoch abhängig von der Erfüllung der Bedingung, daß unter der neuen Sakristei Plätze zur Beisetzung der Herren von HAUS EFFELD reserviert würden und besagter Herrschaft das Recht auf eine eigene Bank auf der rechten Seite des Chorraumes der Kirche zugestanden würde.
Zuvor mußten sich die Priester immer hinter dem Hochaltar auf das heilige Opfer vorbereiten, wovon eine auf dieser Höhe befindliche Tür in der Kirchenmauer
Zeugnis ablegt, die nunmehr verschlossen wurde und nur mehr in ihren Umrissen
erkennbar ist, anhand der Bögen, die man auch heute noch an der Rückseite des
Altares sehen kann.

VASSEN wollte unsere Kirche mit einer neuen Orgel, auf die man bisher hatte
verzichten müssen, ausstatten. Aus diesem Grunde richtete er unter dem
November 1845 einen Brief an den Grafen VON MIRBACH in HAUS HARFF,
den Besitzer von HAUS NEUERBURG, mit der Bitte, etwas zum Orgelbau beizu-
tragen. Aber seine damit verbundenen Hoffnungen wurden enttäuscht. Der Graf
beantwortete den Bittbrief gar nicht erst, und so mußte VASSEN, bar jeglicher
Unterstützung, von seinem Vorhaben Abstand nehmen.

Im Jahre 1851 wurde die dritte Glocke, die ‘aus Altersgründen’ geborsten war, für 122 1/3 Taler durch eine neue ersetzt, die GOULARD-CHANDRON in Forst bei Wassenberg gegossen hatte.

Am 21. April 1846 wurde die Erlaubnis erteilt, in dem für die ‘Kirchenwerkstatt’
bestimmten Waldstück einige Eichen zu fällen, mit denen der Teil unserer Kirche,
der als ‘Belehrungs- und Unterweisungsraum’ genutzt wird und unmittelbar dem
Altar gegenüberliegt, ausgebaut werden kann.

Am 3. Mai 1852 wurde die Rurbrücke bei ‘Rurkempen’ für 3117 Taler gebaut. Ein
gewisser WILMS aus Stahe / bei Gangelt übernahm diese Aufgabe. Eine Hälfte der Baukosten trug die Gemeinde Ophoven, die andere die Gemeinde Effeld.

Mit Vollmacht des Koadjutors und Administrators der Erzdiözese Cöln, Johann VON GEISSEL, gründete VASSEN am 5. Januar 1845 die ‘Bruderschaft Jesus,
Maria und Joseph’.

In früheren Zeiten hat es in unserer Kirche zwei Beichtstühle gegeben, und diese
waren an der Wand aufgestellt, wo es zum Turm geht, also hinter dem eigentlichen
‘Gebetsraum’.Wo heute der Beichtstuhl steht, befand sich der Kircheneingang mit einem kleinen abgetrennten, als Windschutz gedachten Verschlag. Als dieser Verschlag einmal defekt war, ließ VASSEN diese Tür zumauern, versetzte den Beichtstuhl an seine heutige Stelle und bestimmte das Portal im Turm als einzigen Zugang zur Kirche.

Am 13. März 1845 schenkte Johann Ludowika VAN DER RENNE der Pfarrei
einen weißen, mit Seide ausstaffierten CHORMANTEL. Da dieser Mantel aus
Roermond stammte, nahmen VASSEN und Heinrich GOERTZ, der Verwalter des
Herrn VAN DER RENNE, um eine Zollabgabe zu umgehen, das Risiko auf sich,
das ‘Geschenk’ mit einem seinerzeit regelmäßig verkehrenden Fuhrwerk über die holländische Grenze an seinen ‘Bestimmungsort’ zu bringen. Jedoch das Vorhaben scheiterte; kaum hatten sie die holländische Grenze passiert, wurden sie von ‘für die Bekämpfung von Schmugglern zuständigen Leuten’ gesichtet, und es hätte nicht viel gefehlt, so wären sie gefaßt worden, noch bevor sie mit besagtem Fuhrwerk wieder über die Grenze nach Holland zurückkehren konnten. In der darauffolgenden Nacht wurde der Chormantel von anderen Pfarrangehörigen dann heimlich über die Grenze geschmuggelt. Nun aber überkam VASSEN eine Furcht, den Mantel zu verwenden, und die Angst war so groß, daß er kleinmütig um die Erlaubnis ersuchte, den Zoll nachträglich entrichten zu dürfen, und diese Genehmigung wurde ihm auch erteilt.

Am 6. Juli 1845 spendete der Kölner Weihbischof CLAESSEN in Wassenberg das heilige Sakrament der FIRMUNG, während der Bischöfliche Koadjutor das gleiche in Heinsberg tat. VASSEN traf gegen sieben Uhr morgens in Wassenberg mit 170 Firmlingen ein, denen er jeweils einen Zettel aushändigte folgenden Inhalts:
Ich, Pfarrer VASSEN, bezeuge, daß die / der Angehörige meiner Pfarrei N.N.
das Sakrament der Firmung zu empfangen wünscht; sie / er ist in den Grundzügen des christlichen Glaubens hinlänglich unterrichtet und würdig,
das Sakrament zu empfangen.

Die Gesamtzahl aller Pfarrangehörigen betrug damals 637!

Im Jahre des Herrn 1844 wurden Scheune und Stallungen des Pfarrhauses auf
Kosten der ‘Kirchenfabrik’ renoviert.

Kurz vor dem Tode von VASSEN genehmigten sowohl die kirchlichen als auch die zivilen Obrigkeiten, an Stelle des abbruchreifen Pfarrhauses ein neues zu errichten.

 
     
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